Für ca. 20% der Menschen bleibt das Internet unerreicht. Zu viele Barrieren die vom Konsum der Informationen abhalten. 2025 soll es nun für das „Web“ genauere und strengere Richtlinien für die Errichtung von Webseiten geben, um mehr Menschen diese Informationen zugänglich zu machen. Ich hatte mich darüber informiert und bin im Zuge der Recherche auf ein tolles Video gestoßen, dass zwar nicht direkt mit dem eigentlichen Thema Webseiten zu tun hat, aber viele „Disabilitys“ aufgreift und zeigt, wie sehr Technik in vielen Bereichen Menschen helfen kann.
Apple hat den Kurzfilm „The Greatest“ im Dezember 2022 released. Den Spot kann man auf Vimeo gucken, einfach auf das Bild klicken. (Warum das Video bei Youtube entfernt wurde weiß ich leider nicht.) Das iPhone ist beim Thema Barrierefreiheit schon immer seiner Zeit weit voraus und bislang auch vom Mitbewerb unerreicht. Leider ist das Web nicht ansatzweise so weit entwickelt. Geringe bis keine Standards und extreme Gestaltungsvielfalt macht es für eben diese 20% unmöglich die Information zu konsumieren. Es gibt zwar sehr viele Hilfen, sei es Softwarelösungen wie spezielle Browser oder Screenreader oder auch Hardwarehilfen, die den Zugang erleichtern, aber es muss eigentlich anders herum gedacht werden!
I am the greatest.
I said that even before I knew I was
Das Web muss nicht im Nachhinein mit Hilfen lesbar gemacht werden sondern von vornherein einfacher zu lesen sein. Dafür sorgen Richtlinien für barrierefreie Webseiten. Eine davon ist die WCAG die kürzlich zu einem ISO Standard und zu einer EU Norm geworden ist. Ab Juni 2025 muss sich die Wirtschaft an die Standards aus der europäische Norm 301 549 halten. Jetzt muss ich allerdings gestehen, dass mich die vielen Infos hierzu ein wenig überfordert haben. Zu viele „Expertenmeinungen“ und Einschätzungen. Die Norm selber bekommt man irgendwie auch nur mit einer List. Das Thema ist aber aktuell und sollte jeden Webseiten Betreiber wachrütteln. Und der Betreiber ist nicht der Urheber oder die Agentur die irgendwann mal die Webseite aufgesetzt haben. Der Betreiber steht bekanntlich im Impressum und ist natürlich auch der, der haftbar gemacht werden kann.
Ob es wie bei der DSGVO auch Abmahnwellen geben wird ist fraglich, aber man sollte stark davon ausgehen. Noch lässt sich die Barrierefreiheit einer Webseite nicht so gut automatisiert prüfen, aber da wird sicher die KI dem ganzen genügend Schub geben, dass auch wirklich jeder Abmahnanwalt auf seine Kosten kommt. Ich informiere mich da jetzt einfach noch etwas ausführlicher und teile die Infos hier auf dem Blog. Bis bald!
Web Content Accessibility Guidelines | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | Aktion Mensch | Apple „The Greatest“